Grundsteuer A + B für Grundstücke

Der Steuermessbetrag wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und dem Grundeigentümer bescheidmäßig mitgeteilt.

GrundsteuerBezeichnung
Berechnung
A
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke 
500 v. H. des Steuermessbetrages
B
alle anderen Grundstücke
500 v. H. des Steuermessbetrages

Einwendungen gegen die Höhe des Steuermessbetrages sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt Braunau - Ried - Schärding binnen einem Monat nach Bescheidzustellung einzubringen.