Ab Mitte September wird an alle Wahlberechtigten eine "Amtliche Wahlinformation" per Post zugestellt. Achten sie daher ab diesem Zeitpunkt besonders auf die Mitteilung, diese enthält wichtige Informationen zu Ihrem Wahllokal.
Wer ist wahlberechtigt?
• Österreichische Staatsbürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich,
• die spätestens am Wahltag (also am 09. Oktober 2022) 16 Jahre alt werden und
• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• Auslandsösterreicher, die im Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Sollten Sie am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Wahlkarte.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich (auch per E-Mail oder über die Internetmaske https://www.wahlkartenantrag.at ):
• bis spätestens Mittwoch, den 05. Oktober 2022,
• bis spätestens Freitag, den 07. Oktober 2022, 12:00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller/in oder vom Antragsteller/in bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
• bis spätestens Freitag, den 07. Oktober 2022, 12:00 Uhr
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
• Bitte nehmen Sie bei der persönlichen Antragstellung die unterschriebene personalisierte Antragskarte mit, falls Sie diese Anforderungskarte nicht erhalten haben, kommen Sie bitte mit einem Ausweis in das Marktgemeindeamt.
• Falls Sie für eine haushaltszugehörige Person (selbe Wohnung) eine Wahlkarte abholen möchten, nehmen Sie bitte von der antragstellenden Person die unterschriebene Anforderungskarte mit.
• Wenn Sie für eine nicht haushaltszugehörige Person eine Wahlkarte abholen, nehmen Sie bitte die unterschriebene personalisierte Anforderungskarte der Person sowie eine Vollmacht mit.
Die Vollmacht erhalten Sie im Marktgemeindeamt oder auf der Homepage zum Selbstdrucken.
Informationen_für_die_Bundespräsidentenwahl.pdf herunterladen (0.09 MB)
Vollmacht_für_die_Bundespräsidentenwahl.pdf herunterladen (0.08 MB)