Informationen zur bevorstehenden Nationalratswahl

18.09.2017 07:58

© Tim Reckmann  / pixelio.de

Für den Wahlsprengel 2 wird ein neues Wahllokal im Veranstaltungszentrum Bahnhofstraße 29 a eingerichtet! 

Folgende neue Straßenzuordnung gilt für die Wahlsprengeln:

Wahlsprengel 1:  Wahllokal Rathaus Sitzungssaal, Marktgemeindeamt, Obermarkt 19

Adalbert-Stifter-Straße, Apothekergasse, Bahnhofstraße 1 bis 22, Buchbergstraße,  Dr.-Pretterebner-Straße, Erlenweg, Hammerweg, Heiligengeistgasse, Jahnstraße, Kinogasse, Maria-Schmollner-Straße, Mitterbrunning, Obermarkt, Pfarrhofstraße, Priesterbergstraße, Rainerstraße 1 bis 5, Romaniberg, Rosenhammerweg, Rothböckstraße, Schloßgasse, Schmitzbergerstraße, Spitzenberg, Spitzgasse 1 bis 19, Staffelberg, Stelzhamerstraße, Unterbrunning, Unterbrunningerstraße, Untermarkt, Wilhelm-Mayer-Straße

Wahlsprengel 2:   NEU - Wahllokal Veranstaltungszentrum, Bahnhofstr. 29 a (früher im Standesamt des Gemeindeamtes)

Badstraße, Bahnhofstraße 25 bis 49, Bernhoferstraße, Biburg, Biburgerstraße, Bischof-Mauerkircher-Straße, Bistritzerstraße, Brunnbachweg, Feldstraße, Freybergstraße, Geretsdorferstraße, Görlichstraße, Ludwig-Kasper-Straße, Mettersdorferstraße, Öllerwiese, Rainerstraße 10 bis 15, Reichsdorferstraße, Reischlstraße, Rosenbuschstraße, Rossmannstraße, Schihanstraße, Schloßwiesen, Schückbauerstraße, Siebenbürgerstraße, Spitzgasse 20 bis 36, Südtirolerstraße, Vierthalerstraße, Wasserwiese

Beide Wahllokale sind barrierefrei!
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf Ihrer amtlichen Wahlinformation!

Wir ersuchen alle Wählerinnen und Wähler zur Wahl unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen – auch dann, wenn Sie den Mitgliedern der Wahlbehörde persönlich bekannt sind.

Die amtliche Wahlinformation gilt nicht als Identitätsnachweis!


Wahlzeit in beiden Wahllokalen ist in der Zeit von 07:00 bis 14:00 Uhr


Wer darf am 15. Oktober 2017 wählen?

Wahlberechtigt zur Nationalratswahl 2017 sind alle Personen,  

  • die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, 
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • vom Wahlrecht Bund nicht ausgeschlossen sind,
  • und am Stichtag 25.07.2017 einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben,
  • bzw. Auslandsösterreicher sind und einen gültigen Evidenzantrag gestellt haben.

EU-Bürger sind bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt


 

Informationen zur Briefwahl mit der Wahlkarte

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind (z. B. Ortsabwesenheit, Kuraufenthalt,…) haben Sie die Möglichkeit mit der Briefwahl „sofort“ Ihre Stimme mittels Wahlkarte abzugeben.  Das bedeutet, dass Sie ohne Beisein einer Wahlbehörde (von zu Hause aus) wählen können. Nachdem Sie die Wahlkarte erhalten haben, ist der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen.

Wichtig für die Gültigkeit der Wahlkarte: Der ausgefüllte Stimmzettel muss in das beigefarbene (hellbraune) Wahlkuvert und anschließend in die Wahlkarte (weißes Kuvert) gegeben werden. Nach dem Zukleben muss unbedingt auf der Wahlkarte die eidesstattliche Erklärung
unterschrieben werden
. Anschließend kann die Wahlkarte per Post KOSTENFREI an die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (bereits voradressiert) versendet werden.

UNSERE TIPPS:

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! (Ab sofort möglich!)
Über https://www.wahlkartenantrag.at/ können Sie die Wahlkarte jederzeit und
rund um die Uhr beantragen.

  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online Anträge ist Mittwoch, 11.Oktober 2017.
  • Persönlich kann die Wahlkarte bis spätestens Freitag, 13. Oktober, 12:00 Uhr beantragt und abgeholt werden!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) über den Postweg bei der Bezirkswahlbehörde (=Bezirkshauptmannschaft) Braunau am Inn ist der 15. Oktober 2017, bis 17:00 Uhr.
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten mittels persönlicher Abgabe (Briefwahl) ist am Wahltag, 15. Oktober 2017, in der Bezirkswahlbehörde (BH) Braunau am Inn bis 17:00 Uhr oder auch in jedem Wahllokal bis Ende der jeweiligen Öffnungszeiten.
  • Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wählerin oder von dem Wähler  beauftragte Person zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Bürgerserviceteam mit Frau Elisabeth Ertl (07724 28 55 DW 11), Frau Irmgard Fuchs (DW 12) und Frau Teresa Bernroitner (DW 13) zur Verfügung.

Sollten Sie die Wahlkarte nicht persönlich abholen können, darf auch eine nicht haushaltszugehörige Person die Abholung vornehmen (z. B. Herr Muster wohnt in der Musterstraße 10 Wohnung 1, seine Mutter wohnt in der Musterstraße 10 Wohnung 2). Dazu bringen Sie bitte die eigenhändig unterschriebene personalisierte Antragskarte und die unten angeführte Vollmacht mit.

Falls Sie weitere Vollmachten benötigen, erhalten Sie diese im Bürgerservice der Marktgemeinde oder auf unserer Gemeindehomepage zum Selbstdrucken. 

Datei herunterladen: PDFHier klicken - Vollmacht!

 

 

 

18.09.2017 07:58