Wahlkartenantrag - Bundespräsidentenwahl 04. Dezember 2016

07.11.2016 12:40

Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl

Beantragung von Wahlkarten

Mit Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 vom 26.09.2016, BGBl. I Nr. 86 wurde die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 am Sonntag, 04. Dezember 2016 festgelegt. Stichtag ist der 27. September 2016.

Wahlberechtigt für diese Wahl sind alle Personen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag den Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben bzw. Auslandsösterreicher sind und einen gültigen Evidenzantrag gestellt haben.

Allen Wahlberechtigten, die für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin am 02. Oktober 2016 die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt haben, teilen wir mit, dass bereits zugestellte Wahlkarten für die am 02. Oktober 2016 anberaumte Wahlwiederholung keine Gültigkeit mehr haben und von den WählerInnen vernichtet werden können.

Sollten Sie für die Wiederholung des zweiten Wahlganges am Sonntag,
04. Dezember 2016 eine Wahlkarte benötigen, ist neuerlich ein begründeter Antrag zu stellen.

Die Beantragung kann ab sofort in schriftlicher Form (E-Mail, Brief, www.wahlkartenantrag.at) unter Anschluss eines Identitätsnachweises (amtlicher Lichtbildausweis) oder persönlich am Gemeindeamt erfolgen.

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch,
30. November 2016, für persönlich in der Gemeinde eingebrachte Anträge Freitag, 02. Dezember 2016, 12:00 Uhr.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!

07.11.2016 12:40