In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass es beim ehemaligen Schlecker-Durchgang zu unerlaubtem Verhalten kommt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Urinieren in der Öffentlichkeit verboten ist und strafrechtlich geahndet werden kann.
Ebenso bitten wir um Beachtung der geltenden Regeln zur Müllentsorgung:
• Hausmüll ist ausschließlich in der eigenen Mülltonne zu entsorgen.
• Kleinere Abfälle wie z. B. Zuckerlpapier oder Jausensackerl können in den öffentlichen Mülleimern entsorgt werden.
Leider hat sich die Situation zuletzt wieder verschlechtert, insbesondere durch die unsachgemäße Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern.
Wir ersuchen daher alle Bürgerinnen und Bürger, künftig wieder verstärkt auf ein ordnungsgemäßes und rücksichtsvolles Verhalten zu achten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!