Marktgemeinde Mauerkirchen
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Die Eigentümer der an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt bei Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzähler je m³ ab 01. Jänner 2025 1,76 Euro exkl. USt.
Diese Gebühr wird noch die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 % hinzugerechnet.