Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Nach einer Naturkatastrophe stehen Betroffene vor enormen finanziellen Belastungen. Ein Teil der anfallenden Kosten lässt sich zumindest als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen. Auch wer Opfern von Hochwasser, Mure, Waldbrand und Co. mit einer Spende finanziell unter die Arme greifen möchte, kann dies teilweise von der Steuer absetzen. Hier im nachfolgenden Dokument eine Übersicht, was steuerlich berücksichtigt werden kann:
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