Erweiterung des AKW Temelin wurde gestoppt!

07.09.2010 00:00

Online-Protestaktion gegen den Ausbau des AKW Temelín

Nachricht vom 12.10.2010

Großartiger Sieg für die Atomgegner:
Die Erweiterung des AKW Temelin wurde gestoppt! Rechtliche
Probleme bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und
unsichere Absatzmöglichkeiten gaben den Ausschlag.

Mehr Informationen unter:
http://www.temelin.com/doc.ccc?n=1516&po=0&pr=50&d=17837&x=TJNVRHDE

 

Nachricht vom 03.10.2010

6950 Personen beteiligten sich an der gemeinsamen Online-Aktion gegen den Ausbau von Temelin 3 & 4, welche vom Antiatom-Beauftragten des Landes Oberösterreich und
den NGOs „Antiatom Szene“ und „Antiatom-Komitee“ ins Leben gerufen wurde und u.a. von „Resistance for Peace“ und etlichen Gemeinden österreichweit unterstützt wurde.
Wir möchten uns bei allen TeilnehmerInnen herzlich bedanken!

Mehr Informationen unter:
http://www.temelin.com/doc.ccc?n=1516&po=0&pr=50&d=17791&x=TJNVRHDE

 

Mehr Informationen unter:

www.temelin.com und http://new.antiatomszene.info

 

Nachricht vom 24.08.2010

Tschechien plant den Ausbau des Atomkraftwerks Temelin um zwei weitere Blöcke. Dazu muss gemäß ESPOO – Konvention bei Projekten, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden. So auch beim Ausbau des AKW Temelin.
Im Rahmen dieser UVP haben alle betroffenen BürgerInnen das Recht, gegen diesen Ausbau Einwendungen einzubringen.

Diese Einwendungen wären äußerst wichtig, wenn das tschechische UVP Gesetz den EU Richtlinien entsprechen würde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Verfahrensgrundlage ist das tschechische UVP-Gesetzes 100/2001, welches  EinwenderInnen keine Möglichkeit bietet, den resultierenden UVP-Bescheid von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen und deshalb im Widerspruch zum EU-Recht steht. 

Obwohl der EUGH bereits die Verletzung des EU-Rechts feststellte und eine 
Novellierung des Gesetzes erfolgte, wurden laufende Verfahren - und zu diesem zählt auch die Temelin-Umweltverträglichkeitsprüfung -  ausdrücklich aus der Novellierung ausgenommen!!! Dies bedeutet, dass Einwendungen alleine im Papierkorb des tschechischen Umweltministeriums enden würden.

Hinzu kommt, dass Alternativen (Nullvariante), sowie die Entsorgung des hochradioaktiven Abfalls in der UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) völlig unerwähnt bleiben. Selbst der Reaktortyp wurde nicht konkretisiert.

Die einzige sinnvolle Möglichkeit des Protestes besteht daher in Verbindung der Einwendung mit einer Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts und einem Aufruf an die Bundesregierung, die Rechte der VerfahrensteilnehmerInnen zu wahren.

Der Verein „Antiatom Szene“ hat deshalb gemeinsam mit dem Antiatombeauftragten des Landes Oberösterreich, der NGO „Resistance for Peace“ und dem Anti Atom Komitee eine ONLINE-EINWENDUNGSAKTION  ins Leben gerufen, an der sich trotz des EU-widrigen tschechischen UVP Gesetzes möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher beteiligen und Ihre Einwendungen einbringen sollen.

Die online ausgefüllten Formulare gehen direkt an den Antiatom-Beauftragten beim Amt der OÖ Landesregierung und werden nach Ende der 30-tägigen Einwendungsfrist in Papierform ans Umweltministerium weitergeleitet.

temelin Logo.jpg 

eine weitere wichtige Kampagne:
"Für ein Atomkraft-freies Italien!"

07.09.2010 00:00