Hundehaltung in Mauerkirchen


Allgemeines

Damit das Zusammenleben von Mensch und Hund problemlos verläuft, sind bei der Haltung einige Dinge zu beachten.
Neben den Bedürfnissen des Hundes auch Gesetze, Regeln und Steuern. 

Das Handbuch zum Oö. Hundehaltegesetz: Hunderatgeber

OÖ Hundehaltegesetz:  Land OÖ Hundehaltegesetz


Hundeabgaben

Abgabepflichtiger ist der Hundehalter oder die Hundehalterin.

Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt

  • für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund 20 Euro
  • für jeden sonstigen Hund, je Hund 50 Euro. 

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaften nicht das ganze Haushaltsjahr beträgt. 


Hundeanmeldung & -abmeldung

Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.

Der Meldung sind anzuschließen:

  • Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis 
  • der Hundepass mit Chip-Nummer 
  • die Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank und 
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht.

Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.

Bitte beachten Sie auch noch folgende Punkte:

  • Der Sachkundekurs muss VOR der Anschaffung des Hundes besucht werden!
  • Sobald eine Haftpflichtversicherung nicht mehr aufrecht ist, obwohl diese für die gesamte Dauer der Hundehaltung bestehen muss, müssen die Versicherungsunternehmen, sobald die Versicherungsleistung von dem Hundehalter bzw. von der Hundehalterin nicht mehr erbracht wird, die zuständige Gemeinde darüber informieren. 

Hier finden Sie die Formulare für die Hundeanmeldung und Abmeldung: (liegen jedoch im Gemeindeamt auf und können auch dort ausgefüllt werden)

Hundeanmeldung herunterladen (0.06 MB)

Hundeabmeldung herunterladen (0.06 MB)


Hunderegistrierung (Heimtierdatenbank)

  1. Bei dem Tierarzt Ihrer Wahl wird die Implantation durchgeführt - Kosten müssen selbst übernommen werden.
  2. Nun muss der Nummerncode des Mikrochips in der Heimtierdatenbank des Bundes eingetragen werden. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Heimtierdatenbank:  https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/

und beim Land Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/133059.htm


Einfuhr nach Österreich

Mindestalter für Einfuhr angehoben!

Mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) wird nun das Mindestalter für die Einfuhr von Welpen auf 16 Wochen festgelegt. Künftig ist die Einreise von Welpen nach Österreich erst gestattet, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Da Welpen erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen

Ausnahmen sind nur für Diensthunde des Bundes und für einzelne Tiere, die aus besonderen Gründen nach Österreich gebracht werden sollen, vorgesehen.